Beate Zschäpe, das einzige noch lebende Mitglied der rechtsextremen Terrororganisation NSU (Nationalsozialistischer Untergrund), die Deutschland erschütterte, hat bei Gericht ihre vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis beantragt. Das Oberlandesgericht (OLG) München führte gestern eine Anhörung zu Zschäpes Antrag in einer nicht-öffentlichen Sitzung durch.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers forderte Zschäpes Anwalt Mathias Grasel in der rund anderthalbstündigen Anhörung für seine Mandantin eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren. Grasel forderte, diese Zeit zusammen mit der bereits von Zschäpe verbüßten Haftzeit zu berücksichtigen.

Gegen Zschäpe, die 2018 vom Oberlandesgericht München wegen Mittäterschaft an den NSU-Morden zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hatte das Gericht zudem die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt. Diese Entscheidung bedeutet, dass Zschäpe nach Ablauf von 15 Jahren nicht automatisch entlassen werden kann. Die 15-jährige Mindesthaftzeit, die mit Zschäpes Festnahme im November 2011 begann, läuft jedoch in diesem November ab. Es wird erwartet, dass das Gericht in den kommenden Tagen entscheiden wird, wie lange Zschäpe mindestens noch im Gefängnis bleiben muss.

Zschäpe verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz im Bundesland Sachsen und wurde für die Anhörung eigens nach München gebracht. Im vergangenen Jahr wurde zudem bekannt, dass sie in ein Aussteigerprogramm für Neonazis aufgenommen wurde.

Der NSU-Terror und Zschäpes Rolle

Beate Zschäpe, Gründungsmitglied der NSU-Terrorzelle zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, wurde der Mittäterschaft an 10 Morden beschuldigt, die ab dem Jahr 2000 in ganz Deutschland begangen wurden. Neun der Opfer waren Kleinunternehmer türkischer und griechischer Herkunft, eines war ein deutscher Polizeibeamter. Die Organisation verübte zudem zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden.

Während Mundlos und Böhnhardt 2011 Suizid begingen, um einer Festnahme zu entgehen, wurde Zschäpe gefasst, vor Gericht gestellt und verurteilt. Obwohl es keine Beweise dafür gab, dass Zschäpe direkt an einem der Tatorte anwesend war, befand das Gericht sie als Mittäterin als Teil der Organisation. Es wird erwartet, dass das Gericht seine Entscheidung bezüglich Zschäpes Entlassungsantrag in den kommenden Wochen bekannt geben wird. Die Entscheidung dürfte in Deutschland große Resonanz hervorrufen.