In München, Deutschland, wurde ein Jugendlicher, der gemeldet wurde, ein waffenähnliches Objekt in der Hand zu halten, durch Schüsse von zivilen Polizeiteams, die am Tatort eintrafen, schwer verletzt. Während die Polizei behauptet, der Jugendliche habe die Softair-Pistole in seiner Hand trotz Warnungen auf sie gerichtet, leitete die Staatsanwaltschaft eine Voruntersuchung des Vorfalls ein. Der schießende Polizeibeamte wird vorerst als 'Zeuge' eingestuft, während gegen den angeschossenen Jugendlichen eine Untersuchung wegen Bedrohung von Polizeibeamten eingeleitet wurde.

Im Münchner Stadtteil Schwabing verletzte die Zivilpolizei einen 14-jährigen türkischen Staatsbürger schwer, indem sie bei einem Vorfall, zu dem sie aufgrund einer Meldung über eine waffenähnliche Gegenstand tragende Person gerufen wurde, auf ihn schoss.

Die Polizei erklärte, dass die Softair-Pistole in der Hand des Jugendlichen schwer von einer echten Waffe zu unterscheiden sei und dass der Jugendliche die Waffe trotz Warnungen auf sie gerichtet habe.

Während die Staatsanwaltschaft eine Voruntersuchung des Vorfalls einleitete, wurde der schießende Polizist als 'Zeuge' eingestuft; gegen den angeschossenen Jugendlichen wurde eine Untersuchung wegen Bedrohung von Polizeibeamten eingeleitet.

In der Belgradstraße im Münchner Stadtteil Schwabing, Deutschland, verletzten zivile Polizeiteams, die am Tatort eintrafen, den Jugendlichen durch Schüsse, nach einer Meldung von Anwohnern, dass „eine Person ein waffenähnliches Objekt trägt“.

„ER HOB DIE WAFFE TROTZ WARNUNGEN“

Es wurde berichtet, dass der schwer verletzte Jugendliche operiert wurde und sein Zustand stabil ist.

Polizeiquellen behaupteten, dass „der Jugendliche sich verhielt, als würde er die Waffe laden und die Waffe trotz Warnungen erhob und auf sie richtete“.

Die Polizei erklärte, dass die Softair-Pistole in der Hand des Jugendlichen aus der Ferne extrem schwer von einer echten Waffe zu unterscheiden sei.

SCHIESSENDER POLIZIST ALS „ZEUGE“ EINGESTUFT

Die Staatsanwaltschaft leitete eine Voruntersuchung des Vorfalls ein. Es wurde berichtet, dass der schießende Polizeibeamte in dieser Phase der Untersuchung als „Zeuge“ eingestuft wird.

UNTERSUCHUNG GEGEN ANGESCHOSSENEN JUGENDLICHEN EINGELEITET

Gegen den angeschossenen Jugendlichen wurde eine Untersuchung wegen Bedrohung von Polizeibeamten eingeleitet. Es wurde angegeben, dass der Jugendliche 2023 mit seiner Familie nach Deutschland kam und sein Asylantrag abgelehnt wurde.

Baba Ajans/München