Die Deutsche Bahn (DB) hat beschlossen, den Alkoholkonsum an allen Bahnhöfen bundesweit zu verbieten. Die schrittweise umgesetzte Regelung wird bis zum 15. Oktober 2026 alle rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland umfassen.

Die Entscheidung zielt darauf ab, gewalttätige Vorfälle, die auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sind, zu reduzieren und die Sicherheit sowohl der Fahrgäste als auch der Bahnmitarbeiter zu erhöhen.

Erste Verbote starten am 1. September

In der ersten Phase der Umsetzung wird der Alkoholkonsum ab dem 1. September 2026 an den Bahnhöfen Berlin Hauptbahnhof, Kiel und Braunschweig nicht mehr gestattet sein.

In Deutschland gilt bereits an rund 30 Bahnhöfen, darunter Köln, München und Hamburg, ein Alkoholverbot. Bis Mitte Oktober werden alle weiteren Bahnhöfe in die Regelung einbezogen.

DB-Vorständin Evelyn Palla wies darauf hin, dass übermäßiger Alkoholkonsum gewalttätige Vorfälle verstärkt. Palla erklärte: „Wir nehmen die Sicherheit ernst. Unsere Priorität ist es, unsere Mitarbeiter und Fahrgäste zu schützen.“

Restaurants und Cafés vom Verbot ausgenommen

Das Alkoholkonsumverbot wird Restaurants und Cafés, die an Bahnhöfen tätig sind, nicht umfassen.

Fahrgäste dürfen alkoholische Getränke in verschlossenen Verpackungen im Gepäck mitführen oder nach dem Kauf in Geschäften am Bahnhof bei sich haben. Das Verbot wird lediglich den Alkoholkonsum in den öffentlichen Bereichen des Bahnhofs unterbinden.

Wer sich nicht an die Regel hält, wird zunächst vom Bahnhof verwiesen. Bei wiederholtem Verstoß kann den betreffenden Personen der Zutritt zum Bahnhof vorübergehend oder dauerhaft untersagt werden.

Personal äußert Bedenken bezüglich der Kontrolle

Alexander Poitz, stellvertretender Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, erklärte, dass die Kontrolle des Verbots angesichts der aktuellen Personalsituation schwierig sein könnte.

Poitz argumentierte, dass die Regelung auch die Züge umfassen sollte. Er sagte: „Es ist nicht sinnvoll, ein Alkoholverbot an Bahnhöfen durchzusetzen, aber den Alkoholkonsum in Zügen zu erlauben.“

Die neue Regelung wird nur die Bahnhofsbereiche umfassen. An den bestehenden Regeln zum Alkoholkonsum in Zügen wird vorerst keine Änderung vorgenommen.

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