Der Berliner Senat hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die Tausende von Beschäftigten im privaten Sicherheitssektor betrifft. Senatorin Cansel Kızıltepe erklärte den für private Sicherheitsdienste in Berlin und Brandenburg ausgehandelten Lohntarifvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2026 für allgemeinverbindlich. Damit wurden Mindestlohnstandards für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in diesem Sektor tätig sind, gesetzlich verpflichtend.

Die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Cansel Kızıltepe genehmigte die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Lohntarifvertrags für den privaten Sicherheitssektor. Die Entscheidung trat am 2. Juli 2026 mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtlich in Kraft.

Rund 10.000 weitere Beschäftigte fallen unter den Tarifvertrag

Dank der neuen Regelung profitieren nun rund 10.000 private Sicherheitsmitarbeiter, die zuvor nicht tarifgebunden waren, von denselben Lohn- und Arbeitsbedingungen wie andere Beschäftigte in der Branche.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung umfasst alle Beschäftigten, die in Berlin und Brandenburg Sicherheits-, Kontroll- und Ordnungsdienste im Auftrag Dritter erbringen. Zudem wurden Bildungseinrichtungen und Kurszentren, die berufliche Weiterbildungen für den Sicherheitssektor anbieten, in den Geltungsbereich des Vertrags aufgenommen.

Demgegenüber wurden die Eisenbahnsicherheitsdienste der DB Netz AG, der Geld- und Werttransport, die Bargeldbearbeitung sowie Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes von dieser Regelung ausgenommen.

Stundenlöhne steigen auf bis zu 22,65 Euro

Gemäß dem Tarifvertrag wurde die neue Lohntabelle für den privaten Sicherheitssektor wie folgt festgelegt:

Ab 1. Januar 2026

  • Die Stundenlöhne liegen zwischen 15,15 Euro und 21,80 Euro.
  • Die Monatsgehälter variieren zwischen 2.672 Euro und 3.662 Euro.

Ab 1. Januar 2027

  • Die Stundenlöhne steigen auf 15,70 Euro bis 22,65 Euro.
  • Die Monatsgehälter werden zwischen 2.772 Euro und 3.805 Euro liegen.

Zu den festgelegten Löhnen kommen je nach Art der Tätigkeit verschiedene Prämien und Zuschläge hinzu.

„Lohndumping wird verhindert“

Es wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung auf Empfehlung der Landestarifkommission Berlin am 18. Mai 2026 getroffen wurde.

Senatorin Cansel Kızıltepe äußerte sich zu der Regelung wie folgt:

„Nun erhalten auch rund 10.000 Berliner private Sicherheitsmitarbeiter die gleichen Löhne wie die tarifgebundenen Beschäftigten. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung werden gleiche Lohnstandards für alle im Sektor tätigen Unternehmen und Beschäftigten gewährleistet. Diese Maßnahme sichert faire Arbeitsbedingungen, verhindert Lohndumping und unterbindet unlauteren Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen.“

Für alle Arbeitgeber verpflichtend geworden

Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist es allen Arbeitgebern im privaten Sicherheitssektor nicht mehr möglich, unter den im Tarifvertrag festgelegten Löhnen zu zahlen. Damit soll ein gemeinsamer Lohnstandard in der Branche geschaffen werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und Chancengleichheit im Wettbewerb zu gewährleisten.

Der Tarifvertrag kann über das Gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg, das dem Berliner Senat angegliedert ist, eingesehen werden. Beschäftigte können sich auch telefonisch über den Vertrag informieren.